Achtung Abmahnung!Nach Abmahnung müssen Inhalte auch aus dem Google-Cache gelöscht werden

Was? Wie bitte? Meinen Browser-Cache kann ich ja löschen, aber bei Google was löschen?
OLG Düsseldorf: Auch Google Cache muss gelöscht werden!

Foto Urheber: Dmytro Smaglov

Ein Beitrag von eRecht24 vom 21. März 2016:

Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht fordern die Abmahner häufig Unterlassungserklärungen. Die Unterlassungserklärungen sollen den Verstoß für die Zukunft unterbinden und enthalten deswegen hohe Vertragsstrafen von 5001 Euro pro Verstoß. Deswegen ist es wichtig zu wissen, wozu man sich eigentlich genau verpflichtet, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Sonst kann es schnell extrem teuer werden.

Wo der eine Euro von 5001 € kommt, wissen nur die Rechtsanwälte ;-)

Ausgangspunkt des Falles war ein Wettbewerbsverstoß eines Unternehmers, der einen Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Zubehör sowie Kfz-Vermittlung betreibt. Er warb mit dem Hinweis auf „TÜV-Sondereintragungen“. Deswegen mahnte ein Verein den Unternehmer ab. Der Verein warf ihm einen Wettbewerbsverstoß vor, weil er zu TÜV-Sondereintragungen gar nicht berechtigt war. Der Unternehmer gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab.

Doch das Löschen auf der eigenen Seite und der Seiten wo der Atikel auch noch erscheint, reicht offenbar nicht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Verein mit seinem Urteil vom 03. September 2015 (Az.: I-15 U 119/14) Recht. Nach Ansicht der Richter war der Unternehmer aus der Unterlassungserklärung auch verpflichtet, bei Google auf eine Löschung der Sucheinträge hinzuwirken. Auch den Google Cache hätte er löschen lassen müssen. Die Unterlassungserklärung umfasst nicht nur die Löschung auf der eigenen Seite und Webseiten Dritter.

Also habe ich mal gegoogelt und in der Webmaster-Zentrale Hilfeforum die Lösung gefunden: https://productforums.google.com/forum/#!topic/webmaster-de/ck9P5LPvFYw

Den ganzen Artikel lesen unter http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/10088-vorsicht-falle-nach-abmahnung-muessen-inhalte-auch-aus-dem-google-cache-geloescht-werden.html