Seit dem 10. April 2012 gibt es viele Schlagzeilen für eine "Facebook-Abmahnung" der besonderen Art. Ob man nun deswegen abgemahnt werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ein Facebook-Nutzer soll ein Anwaltsschreiben mit Unterlassungsaufforderung und Schadensersatzdrohungen erhalten haben, weil in seinem Profil ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen gewesen sein soll. 

Müssen Facebook-Nutzer nun Panik haben?

Die Antwort lautet ganz klar nein. Und das hat gute Gründe:

Die Pinnwand gehört zu jedem Profil standardmäßig dazu. Auf die Inhalte der Pinnwand hat der Nutzer praktisch keinen Einfluss. Sie ist ein Feedback-Kanal, dessen Inhalte allenfalls von Facebook gesteuert werden.

Es handelt sich also, genau besehen, schon gar nicht um ein eigenes Angebot des Facebook-Nutzers. Deshalb haftet er hierfür nicht.

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