26.02.2016 Aus der E-Mail von RA Sören Siebert:

IT- & MedienrechtNeues Gesetz: Fehlende Datenschutzerklärung ist ab sofort abmahnfähig!

Zum 24.02.2016 ist - von vielen unbemerkt - ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses Gesetz Verbraucher vor unseriösen Unternehmen im Netz schützen. In der Praxis bedeutet es aber, dass nun fast jeder Seitenbetreiber abgemahnt werden kann.

Warum Webseitenbetreiber jetzt handeln müssen

Nicht nur große Unternehmer oder Online-Shops, sondern auch „kleine“ Webseitenbetreiber müssen ab sofort mit Abmahnungen rechnen, wenn sie keine oder keine vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite eingebunden hat. 

Gilt die Gesetzesänderung auch, wenn Sie auf der Website gar keine Kundendaten abfragen?

Ja. Datenschützer sehen nämlich nicht nur Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten an. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer Datenschutzerklärung informiert werden.

Das führt dazu, dass fast alle Webseiten ab dem 24.02.2016 eine individuelle Datenschutzerklärung benötigen. Webseitenbetreiber ohne vollständige Datenschutzerklärung können ab sofort abgemahnt werden. Diesen Ärger können Sie vermeiden.

Über welche Punkte müssen Sie Ihre Webseitenbesucher aufklären bzw. korrekt belehren?

Datenweitergabe, Datenspeicherung, Umgang mit Cookies, IP-Adressen, Server Logs, Speichern von Kundendaten, Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Tracking: piwik, Google Analytics, eTrecker, Zahlungsanbieter wie Paypal, Überweisung, Kreditkarte, Newsletter, Kontaktformulare, Facebook und Twitter, Tumblr, Instagram, Pinterest.

Als Kunde von Hellmann - Webconsulting sind Sie mit meinem Wartungspaket auf der sicheren Seite. Ich erstelle für Sie mit Hilfe der Anwaltskanzlei eRecht24 Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung rechtskonform. Doch was tun wenn Sie nicht mein Kunde sind? Fragen Sie Ihren Admin, denjenigen der Ihre Seite erstellt hat oder betreut. Der sollte Bescheid wissen.

Foto Urheber: Steve Young